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Braucht es einen Pflanzenpass – wenn ja, welchen Pflanzenpass-Typ?
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Ware bestimmt für (Endnutzer): |
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"Ware mit hohem Risiko"? |
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Plantae-Erleichterung: |
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Anmerkungen
- 3 Varianten des "normalen" Pflanzenpass-Typs:
A = Gattung (und Art), B, C mit Rückverfolgbarkeitscode, D. Für alle Waren (Pflanzen, Samen, Holz etc.), für die keine Ausnahmen gelten.
A = Gattung (und Art), B, C ohne Rückverfolgbarkeitscode, D. Für Pflanzen oder Pflanzenteile, die als Fertigwaren für die private Verwendung bestimmt sind und keine "Hochrisikopflanzen" sind.
A = Plantae, B, C ohne Rückverfolgbarkeitscode, D. Für Pflanzen, welche die Bestimmungen der Plantae-Erleichterung erfüllen.
- Für zertifiziertes Pflanz- und Saatgut sowie für die Lieferung von bestimmtem Pflanzenmaterial in Schutzgebiete und innerhalb von Schutzgebieten gibt es spezielle Pflanzenpass-Typen.
- Bei betriebsinternen Standortverschiebungen (inkl. Lieferung an betriebseigenes Gartencenter / betriebseigene GaLaBau-Abteilung) ist kein Pflanzenpass erforderlich. Die Standortverschiebungen müssen aber (mit einem System oder anderem Verfahren) nachvollzierbar sein.
- "Hochrisikopflanzen" benötigen immer einen Rückverfolgbarkeitscode nach dem Buchstaben "C" im Pflanzenpass.
- Bei Handelsware kann der Pflanzenpass des Lieferanten unverändert weitergegeben werden.
- Ich benötige eine Zulassung für die Ausstellung von Pflanzenpässen: Antrag auf Zulassung des Betriebes
- Weiterführende Informationen unter www.pflanzengesundheit.ch
Angaben ohne Gewähr. Die Bestimmungen des Pflanzengesundheitsrechts bleiben vorbehalten.
© 2019 Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern
Tel. +41 58 462 25 50, Fax +41 58 462 26 34
phyto@blw.admin.ch
www.pflanzengesundheit.ch
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